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Bauantrag

Wir agieren auch hinter den Kulissen

 

Zu der Planung einer neuen Werbeanlage gehört auch die Berücksichtigung der baurechtlichen Gegebenheiten.

Eine Werbeanlage ist eine „örtliche gebundene Einrichtung, die der Ankündigung oder Anpreisung auf ein Gewerbe oder Beruf dient“. Sie ist außerdem vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar. Hierzu zählen zum Beispiel Schilder, Lichtwerbungen, Beschriftungen und Schaukästen.

Werbeanlagen sind somit genehmigungspflichtig, wenn die Ansichtsfläche über 1 m² beträgt und sie dauerhaft angebracht werden.

Nicht genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen

  • im Innenbereich und bis 1 m² Ansichtsfläche
  • in festgesetzten Gewerbe-, Industrie und vergleichbaren Sondergebieten
  • im Innenbereich, wenn Sie an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden
  • an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen

 

Sie sparen sich die Behördengänge, denn wir

  • stellen den Bauantrag
  • fordern Flurkarten und amtliche Dokumente an
  • erstellen Bauzeichnungen und maßstabsgetreue Fotomontagen
  • reichen Anträge ein und begleiten Sie im weiteren Verfahren

(Angaben ohne rechtliche Gewähr)